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   BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99   

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BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99 (https://dejure.org/1999,10137)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 6 B 35.99 (https://dejure.org/1999,10137)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 6 B 35.99 (https://dejure.org/1999,10137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Drohung mit einer Strafanzeige zur Erlangung eines bestimmten verwaltungsrechtlich relevanten Verhaltens eines Bürgers - "Damoklesschwert-Rechtsprechung" - Verletzung der Rechtsweggarantie - Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    Die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht sei von dem in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 4, 364; 39, 247; 71, 318; 89, 327; Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - DVBl 1987, 1071 und Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31 aufgestellten Rechtssatz abgewichen, nach dem einem Bürger im Regelfall nicht zuzumuten sei, die Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen auf der Anklagebank erleben zu müssen.

    Eine abstrakte Rechtsbelehrung des Klägers über die Straf- oder Ordnungswidrigkeit eines Verhaltens durch den Beklagten reicht dafür nicht aus (vgl. Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - DVBl 1987, 1071, 1072; Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31 S. 2).

  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    Die Beschwerde rügt, das Berufungsgericht sei von dem in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 4, 364; 39, 247; 71, 318; 89, 327; Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - DVBl 1987, 1071 und Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31 aufgestellten Rechtssatz abgewichen, nach dem einem Bürger im Regelfall nicht zuzumuten sei, die Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen auf der Anklagebank erleben zu müssen.

    Eine abstrakte Rechtsbelehrung des Klägers über die Straf- oder Ordnungswidrigkeit eines Verhaltens durch den Beklagten reicht dafür nicht aus (vgl. Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - DVBl 1987, 1071, 1072; Urteil vom 13. Januar 1969 - BVerwG 1 C 86.64 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31 S. 2).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    In den Fällen einer drohenden erheblichen, über Randbereiche hinausgehenden, nicht wiedergutzumachenden Verletzung von Grundrechten ist erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 - NVwZ 1999, 866, 867; Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166, 216; Beschluß vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    Das bloße Aufzeigen einer angeblich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328 = DÖV 1998, 117 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    Abgesehen davon ist aber auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, daß Rügen, die sich auf die Auslegung materieller Rechtspositionen beziehen, in der Regel nicht auf Art. 19 Abs. 4 GG gestützt werden können (BVerfG, Beschluß vom 20. Februar 1998 - 1 BvR 661/94 - BVerfGE 97, 298, 315 f.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    In den Fällen einer drohenden erheblichen, über Randbereiche hinausgehenden, nicht wiedergutzumachenden Verletzung von Grundrechten ist erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 - NVwZ 1999, 866, 867; Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166, 216; Beschluß vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 f.).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    Nach dem Urteil vom 23. Januar 1992 - BVerwG 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327, 331 hat diese Rechtsprechung zur Voraussetzung, "daß durch die D r o h u n g mit einer Strafanzeige Druck auf den Bürger ausgeübt werden soll, um ein bestimmtes verwaltungsrechtlich relevantes Verhalten des Bürgers zu erzielen".
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen revisiblen Rechts (§ 137 VwGO) beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. zum Inhalt des Revisionszulassungsgrundes BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 35.99
    In den Fällen einer drohenden erheblichen, über Randbereiche hinausgehenden, nicht wiedergutzumachenden Verletzung von Grundrechten ist erforderlichenfalls schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch tatsächlich und rechtlich eingehend zu prüfen, es sei denn, daß ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. März 1999 - 1 BvR 355/99 - NVwZ 1999, 866, 867; Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166, 216; Beschluß vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19

    Erledigung von Klageverfahren bzw. einstweiligem Anordnungsverfahren zwischen den

    Dies ist im Lichte von Art. 19 Abs. 4 GG nicht bedenklich, sondern wird im Gegenteil von dem dort normierten Gebot des effektiven Rechtschutzes - hier des Schutzes der Rechte der Antragstellerin - gefordert (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 12.03.1999 - 1 BvR 355/99 - NVwZ, 866; BVerwG, Beschl. v. 09.12.1999 - 6 B 35.99 - juris m.w.N.).

    Das geschieht dadurch, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Hauptsache vorweggenommen wird, grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn der im Hauptsacheverfahren geltend gemachte Anspruch über den Grad einer "normalen" Glaubhaftmachung hinaus (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO) tatsächlich und rechtlich eingehend geprüft wird, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.03.1999, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 09.12.1999, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2017 - 13 B 762/17
    Dabei kann unter den vorliegenden Umständen dahin stehen, ob für die Annahme eines qualifizierten Rechtsschutzinteresses mit der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu fordern ist, dass die Behörde gegenüber dem Betroffenen etwa durch die Drohung mit einer Strafanzeige oder der Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder jedenfalls durch den konkreten Vorwurf eines strafbaren bzw. ordnungswidrigen Verhaltens Druck ausübt, um ein bestimmtes verwaltungsrechtlich relevantes Verhalten des Betroffenen zu erzielen, so dass dessen Rechtsstellung bereits konkret gefährdet ist, vgl. in diesem Sinne etwa BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1985 - 3 C 28.84 - NVwZ 1986, 35 = Juris Rn. 15 und vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 ; kritisch hierzu jedenfalls bei unmittelbar verwaltungsrechtsakzessorischen Straftatbeständen Sodan, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 43 Rn. 89 und Schenke/Roth, Die verwaltungsgerichtliche Feststellung strafbewehrter verwaltungsrechtlicher Pflichten, Wirtschaft und Verwaltung 1997, 81 , soweit nicht in Ermangelung einer solchen Drohung oder eines solchen Vorwurfs bereits das Bestehen eines hinreichend konkreten Rechtsverhältnisses in Zweifel zu ziehen ist, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1992 - 3 C 50.89 - BVerwGE 89, 327 ; vom 9. Dezember 1999 - 6 B 35.99 - Juris Rn. 8 und vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - NVwZ 2009, 1170 = Juris Rn. 21; Sodan, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 43 Rn. 89.
  • VG München, 17.07.2019 - M 18 K 17.4163

    Kein vorbeugender Rechtsschutz infolge Vorabfrage zu einem noch nicht in der

    In diesem Fall ist nämlich "die rechtliche Einstellung der Parteien zu einem bestimmten tatsächlich bestehenden Sachverhalt so eindeutig klargestellt und kundgetan worden, dass das Vorliegen eines konkreten Rechtsverhältnisses nicht geleugnet werden kann" (BVerwG, U.v. 13.1.1969 - 1 C 86.64 - juris Rn. 18; vgl. auch U.v. 23.1.1992 - 3 C 50/89 - juris Rn. 33, das hierfür - soweit ersichtlich - erstmals den Begriff der "Damokles-Rechtsprechung" verwendet; U.v. 9.12.1999 - 6 B 35/99 - juris Rn. 8).

    Eine abstrakte Rechtsbelehrung des Klägers über die Straf- oder Ordnungswidrigkeit eines Verhaltens durch den Beklagten reicht hingegen nicht (BVerwG, U.v. 9.12.1999 - 6 B 35/99 - juris Rn. 9 m.w.N.; a.A. wohl OVG Rh-Pf, U.v. 13.3.2019 - 8 A 11522/18 - "Traubenmost" - juris Rn. 33, das offenbar ausreichen lässt, dass mit dem Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Traubenmosts der objektive Tatbestand einer Strafvorschrift verwirklicht wäre und sich die Klägerin dem Risiko einer entsprechenden Strafverfolgung aussetzen würde.

  • VG Bayreuth, 21.11.2023 - B 7 K 23.35

    Rieselhilfe als Lebensmittelzusatzstoff

    Eine abstrakte behördliche Rechtsbelehrung eines Lebensmittelunternehmers über die Straf- oder Ordnungswidrigkeit seines Verhaltens reicht hingegen nicht (BVerwG, U.v. 9.12.1999 - 6 B 35/99 - juris Rn. 9 m.w.N.; vgl. OVG Rh-Pf, U.v. 13.3.2019 - 8 A 11522/18 - "Traubenmost" - juris Rn. 33).
  • VG Regensburg, 28.02.2022 - RN 5 K 19.129

    Die Verwendung der Kennzeichnung "Ökovital" auf Fruchtgummis stellt unter

    Eine abstrakte Rechtsbelehrung des Klägers über die Straf- oder Ordnungswidrigkeit eines Verhaltens durch den Beklagten reicht hingegen nicht (BVerwG, U.v. 9.12.1999 - 6 B 35/99 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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